Religion

Der Religionsunterricht gehört zum Bildungsauftrag einer öffentlichen Schule. In einer Welt, die sich rasch verändert und Kindern und Jugendlichen nicht immer freundlich begegnet, sollen sie Zuversicht und Orientierung für ihr Leben finden. Dabei will ihnen der Religionsunterricht helfen.

Er vermittelt Kenntnisse über den christlichen Glauben und die Religionen. Er fördert Mitmenschlichkeit und Toleranz und hilft dazu, eine eigene Überzeugung zu wichtigen Lebensfragen zu finden und diesen Fragen nicht auszuweichen.

Der Religionsunterricht unterstützt damit auch die Eltern bei den Aufgaben, die Erziehung mit sich bringt. Und er gibt Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Umgebung wenig religiöse Lebenspraxis finden, die Chance, Glaubensinhalte kennen zu lernen.

Im Religionsunterricht lernen Jugendliche den christlich geprägten Hintergrund unserer Kultur und unserer sozialen Wertvorstellungen kennen. Es geht hierbei nicht um die Interessen der Kirchen.

Der Religionsunterricht beschäftigt sich mit den Inhalten des christlichen Glaubens und setzt sich mit verschiedensten Fragen auch junger Menschen auseinander, wie z.B.:
Welchen Sinn hat mein Leben in dieser Welt? Welchen Ort hat der Mensch in der Welt? Nach welchen Prinzipien kann und soll ich leben? Was bedeutet Menschsein in der modernen Gesellschaft?
Gibt es Gott überhaupt? Wie kann angemessen von ihm gesprochen werden? Gibt es ein Leben nach dem Tod oder ist mit dem Tod alles vorbei?
Gibt es nur eine Glaubenswahrheit? Was glauben Menschen in anderen Religionen? Wie gehe ich mit Menschen anderer Kulturen oder Weltanschauungen angemessen um?
Die Fortschritte in der naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Forschung stellen uns vor immer neue Fragen: Dürfen wir alles, was wir können?

Religionslehre ist ordentliches, wissenschaftliches und daher versetzungswirksames Pflichtfach der allgemeinbildenden Schule. Die Ziele und Inhalte des Faches ergeben sich aus der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule und sind das Ergebnis staatlicher Entscheidungen. Gemäß unserem Grundgesetz und der nordrhein-westfälischen Verfassung wird dieses Fach in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirchen erteilt.

Das Recht auf Befreiung vom Fach ergibt sich aus der vom Grundgesetz garantierten Religions- und Gewissensfreiheit. Wenn dieses Recht im Einzelfall durch den Religionsunterricht beeinträchtigt werden sollte, so dass der junge Mensch sich gedrängt sieht, eine religiöse Auffassung zu übernehmen oder er die Ausbildung durch ein so erteiltes Fach mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, soll er sich von diesem Fach befreien lassen dürfen.

Es geht bei diesem Recht also um eine gewissenhafte Entscheidung.

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung!