Für die gestellten Anforderungen wird ein Gerät benötigt, das mobil und leicht ist, damit man das Werkzeug dort hat, wo man lernt – und nicht zum Lernen zum Werkzeug gehen muss. Insofern würden sich also Notebook, Tablet-PC und Smartphone als mögliche Hardware qualifizieren. Der Bildschirm sollte so groß sein, dass auch ganze DIN A4 Seiten noch lesbar sind. So können auch z. B. Arbeitsblätter mit Text und Bild oder Mindmaps übersichtlich erstellt werden. Dies spricht, neben noch anderen Gründen, gegen eine „Bring your own Device“-Lösung via Smartphone.
Damit dieser digitale Lernbegleiter mindestens fünf Jahre zuverlässig funktioniert, die täglichen Transporte in der Schultasche verträgt sowie auch noch nach Jahren eine ausreichende Akkuleistung hat, entfallen bestimmte sehr preiswerte Geräte. Damit das Gerät schnell einsatzbereit ist, muss es als Speichermedium eine SSD und einen leistungsfähigen Prozessor haben. Notebooks, die diese Anforderungen erfüllen (Ultrabooks aus dem Businessbereich), verursachen hohe Anschaffungskosten. Damit bleiben nur noch Tablets guter Qualität als mögliche Arbeitsgeräte. Bei dieser Geräteklasse ist es zudem besonders einfach, Medien unterschiedlicher Art (Bild, Video und Audio) zu erstellen.
Da Lehrkräfte in mehreren Jahrgangsstufen unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Tablets der letzten vier bis fünf Jahre mit der gleichen Version des Betriebssystems betrieben werden können, damit Lehrkräfte und Schüler/innen in unterschiedlichen Jahrgängen die gleichen Oberflächen und Funktionen haben. Dies ist bei Android-Geräten, zumindest bis jetzt, nicht gegeben, bei iPads schon. Zudem ist die Android-Software sehr anfällig für Manipulationen und lässt sich nicht zuverlässig verwalten. Daher sind wir der Meinung, dass ein iPad den Anforderungen, die wir stellen, am besten entspricht.
Die Preise variieren leicht von Jahr zu Jahr und bewegen sich als Paketpreis ab ca. 460€. In dem Paket sind iPad, Hülle, aktiver Stift und die MDM-Lizenz inkludiert. Sie haben außerdem die Möglichkeit, einen Ratenkauf mit unterschiedlichen Laufzeiten zu wählen (z.B. 6 Monate mit 0%-Finanzierung), um die finanzielle Belastung auf mehrere Monate zu verteilen.
In dem Kaufpreis sind Service-Leistungen berücksichtigt, vor allem die Bereitstellung, Einbindung und Verwaltung im schulischen System. Das Verwalten ist dann auch schon bis zum Ende der Schullaufzeit eingerechnet. Wenn der/die Schüler/in die Schule verlässt, wird das Tablet aus dem System wieder herausgenommen. Mit EduXpert/Bense Systemhaus haben viele Schulen und auch wir in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht, vor allem bieten Sie aus unserer Sicht das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Bildungsrabatte werden z.B. weitergegeben.
Vordergründig sind Leasing-Angebote günstiger, wir verbinden mit Leasing zudem gedanklich immer einen hohen Service. Die schulischen Gremien haben sich allerdings für die Kauf-Variante entschieden, da das iPad letztendlich dann Ihnen gehört. Der Preis bei Ratenkauf (20 Monate) liegt im Vergleich zum Leasing etwas höher. iPads haben zur Zeit zudem einen guten Wiederverkaufswert. Schule und Anbieter bieten zudem vielfältige Supportmöglichkeiten.
Wir als Schule können den Administrationsaufwand nur bewältigen, wenn die Geräte von einem Händler vorkonfiguriert und schon vor Auslieferung in ein sogenanntes MDM-System (Mobile Device Management) eingebunden werden. Mit Hilfe dieses MDM-Systems werden z.B. die Benutzung des Schul-WLANs sowie die Ausstattung mit wichtigen schulischen Apps (z.B. Goodnotes, Taschenrechner-App in der Oberstufe) sichergestellt. Diese müssen dann nicht von Ihnen angeschafft werden, sondern stehen den Schülerinnen und Schülern während ihrer gesamten Schulzeit zur Verfügung.
Die genauen Kauf- und Versicherungsmodalitäten variieren leicht von Jahr zu Jahr. Bitte schauen Sie im Bereich Digitalisierung unserer Homepage für Details oder nutzen Sie die bereitgestellten Informationen im Public-Ordner auf unserer Lernplattform IServ.
Nach der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schule vom 21.07.2020 können Schülerinnen und Schüler einen Antrag auf die kostenfreie Nutzung eines iPads stellen, „wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können“. Entsprechende Leihgeräte hat der Schulträger angeschafft. Das Antragsformular, das an die Schule zu richten ist, finden Sie auf unserer Homepage unter „Aktuell“ oder hier. Darüber hinaus hat der Förderverein einen Fonds zur Unterstützung eingerichtet.
Die Diskussion in den Sitzungen der schulischen Gremien hat ergeben, dass der Einsatz von Tablets in der Oberstufe durchgängig als sinnvoll erachtet wird. Deshalb wird die Anschaffung von iPads ab jetzt jeweils in Klasse 9 erfolgen, um die geübte Handhabung der Geräte in der Oberstufe sicher zu stellen.
Die Tablets erhalten zwingend eine Schutzhülle.
Im Falle eines Schadens hängt das Vorgehen vor allem davon ab, ob Sie eine Versicherung abgeschlossen haben oder nicht. Details entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Dort finden Sie auch die Adressen der Ansprechpartner für die Versicherungen.
Erfahrungen anderer Schulen zeigen, dass alle in der Klasse bzw. des Jahrgangs ein Gerät mit gleichem Betriebssystem haben sollten. Andernfalls gibt es leicht Kompatibilitätsprobleme bei Software, die den Unterrichtsfluss deutlich behindern. Bei privat angeschafften Geräten gibt es immer wieder Schwierigkeiten bei der Integration ins schulische MDM. Daher ist eine Einbindung privat beschaffter iPads nicht vorgesehen und die iPads werden über ein von der Schule bereitgestelltes Bestellportal erworben. Sollten zu dieser Frage im besonderen Einzelfall Fragen bestehen, steht der Koordinator für Digitalisierung im Vorfeld des Bestellprozesses für ein Gespräch zur Verfügung.
Die Tablets der Mittelstufe verbleiben in den Pausen im Klassenraum, der abgeschlossen wird. Bei Raumwechseln können die SuS ihre Tablets aus dem Raum holen oder führen sie bereits mit sich. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, greift die Versicherung (siehe oben). Da die Geräte zentral verwaltet werden, kann im Falle eines Verlustes das Gerät gesperrt und/oder komplett gelöscht werden. Das Gerät wird dadurch für einen möglichen Dieb wertlos. Möglicherweise ist es auch zu orten.
Der Einsatz dieses Unterrichtsmittels ist nur sinnvoll, wenn alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe dieses haben. Nach dem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz wird das Tablet ein reguläres schulisches Lern- und Arbeitsgerät. Zudem ist ein Prüfungsmodus in Arbeit, der auf iPads ausgerichtet ist. Deshalb ist die Verweigerung der Anschaffung aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll. Wenn Sie die Anschaffung aus prinzipiellen Gründen ablehnen, können Sie keinen Antrag auf ein Leihgerät stellen und ihr Kind muss im Unterricht ohne dieses Hilfsmittel auskommen.
In erster Linie ist das Tablet ein Arbeitsgerät für die Schule, das morgens ausreichend geladen mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. freier Speicherplatz).
Für Empfänger von ALG II besteht die Möglichkeit, das Tablet über das Arbeitsamt finanzieren zu lassen. Für den Fall, dass hier kein Anspruch vorliegt und trotzdem finanzielle Engpässe bestehen oder sich ergeben, hat sich der Förderverein bereit erklärt, ggf. mit Hilfe eines (begrenzten) Sozialfonds unterstützend zu wirken, in besonderen Fällen stellt die Stadt Enger ein Leih-iPad bereit. Entsprechende Anträge können vertraulich über den Vorstand des Fördervereins bzw. die Schulleitung gestellt werden.
Bei der großen Anzahl von Geräten kann dies nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen (Mobile Device Management, MDM). Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler werden die Geräte im MDM-System registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet.
Damit die zukünftige Verwaltung und Versorgung der Tablets mit Updates und Software möglich ist und für die Verwendung von Steuerungssoftware im Unterricht und in Prüfungssituationen, müssen sie in den sog. “supervised mode” gesetzt werden. Die Geräte holen sich dann bei Verbindung mit dem Internet Software und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind.
Über Profile können die Geräte jahrgangsweise so eingestellt werden, wie es am sinnvollsten ist. Durch die Verwendung einer eigenen privaten Apple-ID ist es zusätzlich möglich, selbstständig Apps auf dem Gerät zu installieren. In welchem Maße dies geschieht, liegt damit in der Hand der Eltern.
Der Apple Account (ehemals Apple ID) ist ein Apple-Benutzerkonto, das z.B. die private Nutzung des App-Stores ermöglicht. Da die Geräte und Benutzer auf den Geräten durch ein MDM-System verwaltet werden, braucht der/die einzelne Schüler/in nicht notwendigerweise einen eigenen Apple Account.
Bei Nutzung eines eigenen Apple Accounts steht den Schülerinnen und Schülern die iCloud unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben als Cloud-Lösung zur Verfügung.
Die Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme temporär einschränken, das Internet freigeben oder sperren und selbstverständlich den Unterricht ohne Tablet erteilen. Durch die schulische Steuerungssoftware können Lehrkräfte also die Nutzung des Tablets auf bestimmte Anwendungen beschränken. Zudem kann über eine White-List in einem MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen.
Dadurch, dass die Geräte flach sind und kein hochstehendes Display wie Notebooks haben, kann auch leichter eingesehen werden, ob jemand sein Tablet eingeschaltet hat. Liegen sie geschlossen auf dem Tisch, ist schnell zu sehen, dass das Gerät nicht in Aktion ist. Über das MDM können keine In-App-Vorgänge eingesehen werden. Somit kann auch nicht der Browser-Verlauf eingesehen werden. Auch Dateien sind nicht sichtbar.
Sie sollten auf jeden Fall einen aktiven Stift kaufen, damit ihr Kind auch wirklich gut auf dem iPad schreiben kann. Empfehlen können wir einen Apple Pencil (z.B. USB C für ca. 90€). Insgesamt wollen wir uns als Schule aber hier bewusst zurückhalten, denn wir sind ja kein Verkäufer von elektronischen Geräten. Es gibt auch deutlich günstigere Drittanbieterprodukte. Entscheiden Sie bitte selbst, welchen aktiven Stift Sie kaufen wollen!
Verpflichtend lassen wir nur aktive Stifte und eine Schutzhülle anschaffen. Eine portable Tastatur ist sicherlich auch ein sinnvolles Zubehör, allerdings hängt dies stark von den Gewohnheiten ihres Kindes ab.
Die Geräte können mit einer Speicherkapazität zwischen 128 GB und 512 GB bestellt werden. Neben den festverbauten Speicherkapazitäten bietet die Schule auf unserem Schulserver IServ jedem/r Schüler/in eigene Speicherkapazitäten zur Ablage von Dateien. Zudem kann die Apple-Cloud-Lösung iCloud genutzt werden, wenn man sich eine eigenen Apple Account zulegt. Bilder und Videos können auf dem Gerät gespeichert werden. Alle Cloud-Lösungen (z.B. OneDrive) sind zulässig, solange die Schülerinnen und Schüler die Datenschutzbestimmungen unserer Schule beachten.
Die Tablets werden an die Schule geliefert und durch Klassenlehrer/ Beratungslehrer an die Schüler/innen an einem festgelegten Termin ausgegeben.
Die Schulbuchverlage veröffentlichen sukzessive ihre Bücher mit gleichzeitiger digitaler Version, die teilweise in den Kaufpreis integriert ist. Somit wird sich hoffentlich mittelfristig die Zahl der mitzubringenden Bücher vermindern. In welchem Umfang dies möglich und sinnvoll ist, bleibt abzuwarten.
Natürlich nicht. Den Umfang bestimmen das schulische Curriculum und die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern. Gerade im Sinne der Verbesserung der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz verschiedener Medien wünschenswert und vom Land NRW über den Medienkompetenzrahmen vorgeschriebener und verpflichtender Lerninhalt.
Das handschriftliche Schreiben wird sicher die vorherrschende Schreibform bleiben. Wie im „wirklichen Leben“ werden sich das maschinen- und das handschriftliche Schreiben ergänzen – übrigens auch nach individuellen Präferenzen. Ohnehin können mit der Touch-Funktion der Pads handschriftliche Einträge mit dem Stift auf dem Pad gemacht werden. Erfahrungen zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler diese Schreibform dem Tippen auf der Tastatur vorziehen.
Das Tablet kann zunächst als Hilfsmittel (Taschenrechner, Wörterbuch) verwendet werden. In der Oberstufe werden die Geräte der Schülerinnen und Schüler mit einer CAS-App ausgestattet, die auch in den Klausuren im Prüfungsmodus eingesetzt wird. In der Mittelstufe dient die Arbeit mit dem Tablet zunächst der Vorbereitung von Klassenarbeiten, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Wir werden aber mit digitalen Prüfungsformaten experimentieren. Dies ist auch vom Schulministerium gefordert. Hier sind wir aber noch in einer Entwicklungsphase.
Die Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme z.B. über die App Classroom temporär einschränken, das Internet freigeben oder sperren und selbstverständlich den Unterricht ohne Tablet erteilen.
Durch die schulische Steuerungssoftware können Lehrkräfte also die Nutzung des Tablets auf bestimmte Anwendungen beschränken. Zudem kann über eine White-List in einem MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen.
Dadurch, dass die Geräte flach sind und kein hochstehendes Display wie Notebooks haben, kann auch leichter eingesehen werden, ob jemand sein Tablet aktiv hat. Liegen sie auf dem Tisch mit Klappe auf dem Display, ist schnell zu sehen, dass kein Gerät in Aktion ist.
Über das MDM können keine In-App-Vorgänge eingesehen werden. Somit kann auch nicht der Browser-Verlauf eingesehen werden. Auch Dateien sind nicht sichtbar.
Es fehlt tatsächlich eine konkrete Kostenaufstellung. Das Unternehmen EduXpert/Bense Systemhaus ist letztlich ein Wirtschaftsunternehmen und leider diesbezüglich wenig transparent. In der Regel sind die Preise aber günstiger als bei Apple selbst und teilweise sogar günstiger als bei großen Internetversendern (z.B. Amazon). Angebote der Apple „Back to School“-Aktion kann der Anbieter leider nicht an uns weitergeben.
Das Betriebssystem der iPads wird mindestens 5 Jahre von Apple geupdatet, somit sind die iPads für die Dauer der schulischen Nutzung auf dem neuesten Stand. Da Ihnen das iPad nach der Nutzung gehört, werden diese nicht in den weiteren Schulbetrieb integriert. Sie können es also einfach weiter nutzen oder zum Beispiel verkaufen. Natürlich ist es nicht notwendig, während dieser Zeit ein weiteres iPad anzuschaffen.
Der Einsatz des Tablets im Unterricht erfordert vielfältige, fachbezogene Fortbildungen für Lehrkräfte. Da wir ja bereits seit einigen Jahren mit Lehrertablets und Leihgeräten im Unterricht arbeiten, gab es bereits viele schulinterne sowie außerschulische Fortbildungen zu Themen der Digitalisierung im Unterricht.
Die Einschränkungen bei der Auswahl basieren auf der Entscheidung der Schulleitung in Abstimmung mit der Schulpflegschaft, sind also schuldemokratisch legitimiert. Die zentrale Frage bei der Auswahl ist: welche Modelle sind für den Zweck - den Einsatz als Lernmittel - am geeignetsten. Jedes im Shop angebotene iPad erfüllt diesen Zweck, ist also für die Nutzung in der Schule ausreichend. „Cellular“-Versionen der Geräte werden wegen Sicherheitsbedenken nicht angeboten. Auch sollen sich Eltern und Schülerinnen und Schüler im Sinne der Schulgemeinschaft nicht unter Druck gesetzt fühlen.
Pädagogisch ist sicherlich am sinnvollsten, wenn sie Gespräche mit ihrem Kind über seine Mediennutzung führen, um gemeinsam auch zu Hause tragbare Nutzungszeiten und Nutzungsarten zu entwickeln. Vielfältige Anregungen dazu finden Sie auf den Seiten von https://www.klicksafe.de/eltern/
Die Verabredung von medienfreien Zeiten ist sicherlich sinnvoll. Wenn Sie die Mediennutzung quantitativ kontrollieren wollen, können Sie auf den heimischen Routern (Geräte, die den Internetzugang ermöglichen, wie z.B. einer Fritzbox) einstellen, welches Gerät in welchem Zeitraum Zugang zum Internet erhält. Ferner kann zusätzlich festgelegt werden, ob der Zugang durch einen Filter kontrolliert werden soll. Der Zugang kann sogar auf eine Liste von einzelnen Internetseiten begrenzt werden. Fast alle Apps auf dem Tablet können auch ganz ohne Internetzugang genutzt werden.